Abmahnexperte.de

Abmahnwatch, Stand 23. Oktober 2026 Wer gerade abmahnt. Wofür, wie viel, und was Sie jetzt tun.

Abmahnungen kommen oft in Wellen: derselbe Absender, derselbe Vorwurf, viele Empfänger. Ein Anwalt aus unserem Netzwerk schätzt Ihr Schreiben kostenlos ein.

Zu den Wellen

Abmahnung erhalten? Weiterleiten an einsenden@abmahnexperte.de

Bis der Anwalt draufgeschaut hat: nichts unterschreiben, nichts zahlen, die Frist notieren.

Beispiel, alle Namen und Beträge erfunden

Gerade im Umlauf.

Stand 23. Oktober 2026. Die Beträge sind Spannen aus bekannten Fällen, Ihr Schreiben kann abweichen.

NeuWettbewerbsverbändeWettbewerbszentrale, Verband Sozialer Wettbewerb, Verbraucherzentralen Fehlender Widerrufsbutton in Online-ShopsPflicht seit 19. Juni 2026, § 356a BGB rund 365 bis 420 €Abmahnkosten Was jetzt tun AktivIPPC Lawmeist für B1 Recordings Musik in Instagram-Reels, TikToks und YouTube-Videos§§ 19a, 97 UrhG rund 800 bis 15.000 €Schadensersatz und Anwaltskosten Was jetzt tun AktivKSP Rechtsanwältefür die dpa Picture-Alliance; Image Law für AFP, Reuters und AP Pressefotos auf Websites und in Online-Shops§ 97 UrhG 1.500 bis 21.000 €je nach Zahl der Fotos Was jetzt tun AktivGrünLaw, Pale Bridgefür Legal-Tech-Anbieter Werbe-E-Mails und Newsletter ohne Einwilligung§ 7 UWG 215 bis 390 €Anwaltskosten, dazu meist Schadensersatz Was jetzt tun AktivCLAIM, Kanzlei MKfür angebliche Mitbewerber Online-Shops, die nicht barrierefrei sindPflicht seit 28. Juni 2025, BFSG rund 1.030 bis 2.700 €Kosten, teils mit Vergleichsangebot Was jetzt tun DauerthemaVerbände und Konkurrentenz. B. Wettbewerbszentrale, Verband Sozialer Wettbewerb Grundpreis, Impressum und Testsiegel in Online-Shops§ 3a UWG, PAngV, § 5 DDG 300 bis 420 €Pauschale von Verbänden, Kanzleien 600 bis 2.100 € Was jetzt tun DauerthemaMarkeninhaberz. B. Herrnhuter Stern, Crossfit Markennamen in Shop- und Marktplatz-Angeboten§ 14 MarkenG oft vierstelligdazu Auskunft, teils Rückruf der Ware Was jetzt tun DauerthemaPrivatpersonen und Verbändez. B. Verbraucherzentralen Cookies, Tracking und eingebundene Dienste ohne EinwilligungArt. 82 DSGVO, § 25 TDDDG Auskunft und SchadensersatzVerbände: Kosten von mehreren Hundert Euro Was jetzt tun

Noch keine Welle, aber im Blick.

Neue Pflichten ziehen oft Abmahnungen nach sich. Hier steht, was wir beobachten und wie wir einordnen.

Im Blick

KI-Kennzeichnung

Seit 2. August 2026 Pflicht für täuschend echte KI-Bilder, -Videos und -Stimmen. Veröffentlicht ist noch keine Abmahnung, ob sie zulässig wäre, ist offen.

Mehr zu Abmahnungen wegen KI-Inhalten

So ordnen wir ein

Neu, aktiv, Dauerthema

Neu: erste Abmahnungen wegen einer frischen Pflicht. Aktiv: viele gleiche Schreiben desselben Absenders. Dauerthema: laufend, von vielen Absendern.

Wir nennen nur Absender, über die öffentlich berichtet wurde.

Ein Foto der Abmahnung genügt.

Die Einschätzung kommt vom Anwalt. Ihre Unterlagen sehen nur wir, um den passenden Anwalt zu finden, und dieser Anwalt. Kommt kein Auftrag zustande, löschen wir sie nach 30 Tagen.

Kam sie per E-Mail? Einfach weiterleiten an einsenden@abmahnexperte.de

Abmahnung einsenden

Das Schreiben

Ein Rechtsanwalt meldet sich persönlich bei Ihnen. Die Ersteinschätzung ist kostenlos.

Häufige Fragen.

Meine Abmahnung steht nicht in der Liste. Was nun?

Schicken Sie sie trotzdem. Die Liste zeigt nur, was gerade viele trifft. Der Anwalt schätzt jedes Schreiben ein.

Ist eine Abmahnung aus einer Welle unberechtigt?

Nicht automatisch. Viele Wellen stützen sich auf echte Verstöße. Oft sind aber die Forderungen zu hoch oder die Unterlassungserklärung zu weit gefasst.

Wie aktuell ist die Übersicht?

Den Stand sehen Sie oben auf der Seite. Neue Wellen nehmen wir auf, sobald öffentlich über sie berichtet wird.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts. Möchten Sie den Anwalt danach beauftragen, nennt er Ihnen vorher den Preis. Sie entscheiden.