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Abmahnung wegen Musik in einem Reel, TikTok oder YouTube-Video? Der Song kam aus der App. Abgemahnt wurden Sie trotzdem.

IPPC Law mahnt gerade viele Shops und Selbstständige ab. Ein Anwalt aus unserem Netzwerk schätzt Ihr Schreiben kostenlos ein.

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Bis der Anwalt draufgeschaut hat: nichts unterschreiben, nichts zahlen, den Post nicht kommentarlos löschen.

Beispiel, alle Namen und Beträge erfunden

Erkennen Sie Ihr Schreiben?

Diese Merkmale haben die Abmahnungen der laufenden Welle gemeinsam. Treffen sie auf Ihr Schreiben zu, sind Sie nicht allein.

  • Absender: IPPC Law aus Berlin

    Meist im Auftrag der B1 Recordings GmbH, eines Musiklabels.

  • Vorwurf: ein Song in Ihrem Post

    Ein Reel, eine Story, ein TikTok oder ein YouTube-Video mit einem geschützten Titel, auf einem geschäftlich genutzten Profil.

  • Gefordert: Erklärung und Geld

    Eine Unterlassungserklärung, dazu Schadensersatz und Anwaltskosten, je nach Fall zusammen rund 800 bis 15.000 €.

  • Frist: meist 7 bis 14 Tage

    Maßgeblich ist die Frist in Ihrem Schreiben. Notieren Sie sie sich gleich.

Passt? Schreiben hochladen

Warum der Song aus der App nicht reicht.

Die Musikbibliotheken der Plattformen sind meist nur für private Nutzung lizenziert. Wirbt ein Profil für ein Unternehmen, ein Produkt oder eine Dienstleistung, greift die Lizenz nach Auffassung der Abmahner nicht mehr.

Privates Profil

Song aus der Bibliothek

meist erlaubt

Geschäftliches Profil

Derselbe Song

erlaubt Lizenz fehlt meist

In Fallberichten tauchen immer wieder dieselben Titel auf, etwa „Pedro“, „Baiana“ und „Goosebumps“. Ob Ihr Post wirklich geschäftlich war, ist eine Frage des Einzelfalls und einer der ersten Punkte, die der Anwalt prüft.

Was Sie jetzt tun.

Drei Schritte, in dieser Reihenfolge.

  1. 1

    Nichts unterschreiben, nichts zahlen.

    Die beigefügte Unterlassungserklärung ist oft weiter gefasst als nötig und kann Sie bis zu 30 Jahre an eine Vertragsstrafe binden, häufig 5.000 € je Verstoß.

  2. 2

    Beweise sichern.

    Screenshots vom Post, Datum, Reichweite und welche Musik Sie gewählt haben. Den Post nicht kommentarlos löschen, bevor das gesichert ist.

  3. 3

    Schreiben hochladen.

    Ein Anwalt, der genau solche Fälle bearbeitet, sagt Ihnen, ob die Abmahnung berechtigt ist, was die Frist bedeutet und was eine Abwehr kosten würde.

Wo der Anwalt ansetzt.

Eine Abmahnung ist eine Forderung, kein Urteil. Diese Punkte lassen sich bei Musik-Abmahnungen typischerweise prüfen.

Nicht reagieren

Nach Berichten holt IPPC Law bei ausbleibender Antwort einstweilige Verfügungen beim Landgericht Berlin II ein. Das kostet zusätzlich und macht eine Einigung schwerer.

Ein Foto der Abmahnung genügt.

Die Einschätzung kommt vom Anwalt. Ihre Unterlagen sehen nur wir, um den passenden Anwalt zu finden, und dieser Anwalt. Kommt kein Auftrag zustande, löschen wir sie nach 30 Tagen.

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Das Schreiben

Ein Rechtsanwalt meldet sich persönlich bei Ihnen. Die Ersteinschätzung ist kostenlos.

Häufige Fragen.

Ich habe nur die Musikbibliothek der App genutzt. Bin ich trotzdem betroffen?

Das kann sein. Die Bibliotheken sind meist nur für private Nutzung lizenziert. Stufen die Rechteinhaber Ihren Beitrag als geschäftlich ein, sehen sie darin eine Nutzung ohne ausreichende Lizenz. Ob das bei Ihnen zutrifft, prüft der Anwalt.

Muss ich die Unterlassungserklärung so unterschreiben, wie sie beiliegt?

Nein. Die vorformulierte Erklärung ist oft weiter gefasst, als der Vorwurf erfordert. Üblich ist eine angepasste, auf den konkreten Verstoß begrenzte Erklärung. Die sollte ein Anwalt formulieren.

Was passiert, wenn ich gar nicht reagiere?

Nach Berichten geht IPPC Law dann in mehreren Fällen gerichtlich vor und holt einstweilige Verfügungen beim Landgericht Berlin II ein. Das verursacht zusätzliche Kosten.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts. Möchten Sie den Anwalt danach beauftragen, nennt er Ihnen vorher den Preis. Sie entscheiden.

Mehr zur Welle.

Wer abmahnt, was gefordert wird, welche Gesetze dahinterstehen: alles im ausführlichen Ratgeber.

IPPC Lawfür B1 Recordings und andere Musik in Instagram-Reels, TikToks und YouTube-Videos§§ 19a, 97 UrhG Zum Ratgeber