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Abmahnung wegen eines Fotos auf Ihrer Website? Das Foto ist seit Jahren online. Die Forderung kommt jetzt.

KSP mahnt für die dpa auch Jahre alte Bilder ab. Ein Anwalt aus unserem Netzwerk schätzt Ihr Schreiben kostenlos ein.

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Bis der Anwalt draufgeschaut hat: nichts unterschreiben, nichts zahlen, nicht selbst mit der Kanzlei verhandeln.

Beispiel, alle Namen und Beträge erfunden

Erkennen Sie Ihr Schreiben?

Diese Merkmale haben die Abmahnungen der laufenden Welle gemeinsam. Treffen sie auf Ihr Schreiben zu, sind Sie nicht allein.

  • Absender: KSP Rechtsanwälte aus Hamburg

    Im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH. Ähnliche Schreiben verschickt Image Law für die Agenturen AFP, Reuters und AP.

  • Vorwurf: ein Foto ohne Lizenz

    Ein Presse- oder Agenturfoto auf Ihrer Website, in einem Blog oder auf einer Social-Media-Seite, oft vor Jahren eingebunden.

  • Gefordert: Erklärung und Geld

    Eine Unterlassungserklärung, dazu Schadensersatz, Anwaltskosten und teils Zinsen. Je nach Zahl der Fotos zusammen 1.500 bis 21.000 €.

  • Frist: meist 7 bis 14 Tage

    Maßgeblich ist die Frist in Ihrem Schreiben. Notieren Sie sie sich gleich.

Passt? Schreiben hochladen

Warum ein altes Foto heute noch Geld kostet.

Die dpa lässt das Netz von spezialisierten Dienstleistern automatisch nach eigenen Bildern durchsuchen. Fotos sind 50 Jahre lang geschützt, und eine Lizenzgebühr kann noch lange nach der Einbindung verlangt werden.

  1. Foto eingebundenzum Beispiel 2019
  2. 3 Jahreregelmäßige Verjährung
  3. Software findet das Bildheute
  4. bis 10 JahreRestanspruch auf die Lizenzgebühr möglich

Ob in Ihrem Fall noch etwas verlangt werden kann, hängt von den genauen Zeitpunkten ab. Genau das prüft der Anwalt als Erstes.

Was Sie jetzt tun.

Drei Schritte, in dieser Reihenfolge.

  1. 1

    Nichts unterschreiben, nichts zahlen.

    Die mitgeschickte Unterlassungserklärung geht oft über das Nötige hinaus. Eine angepasste Erklärung kann sinnvoller sein.

  2. 2

    Beweise sichern.

    Screenshots der Seite, wann das Foto eingebunden wurde, das Schreiben mit allen Anlagen. Das Foto zu löschen, erledigt die Sache nicht.

  3. 3

    Schreiben hochladen.

    Nicht selbst mit der Kanzlei verhandeln. Ein Anwalt, der genau solche Fälle bearbeitet, sagt Ihnen, ob die Forderung berechtigt ist und was eine Abwehr kosten würde.

Wo der Anwalt ansetzt.

Eine Abmahnung ist eine Forderung, kein Urteil. Diese Punkte lassen sich bei Foto-Abmahnungen typischerweise prüfen.

Nicht reagieren

Ignorieren beendet die Sache in aller Regel nicht. Es kann zu weiteren Schreiben oder gerichtlichen Schritten führen.

Ein Foto der Abmahnung genügt.

Die Einschätzung kommt vom Anwalt. Ihre Unterlagen sehen nur wir, um den passenden Anwalt zu finden, und dieser Anwalt. Kommt kein Auftrag zustande, löschen wir sie nach 30 Tagen.

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Das Schreiben

Ein Rechtsanwalt meldet sich persönlich bei Ihnen. Die Ersteinschätzung ist kostenlos.

Häufige Fragen.

Die Bildnutzung liegt schon Jahre zurück. Ist die Forderung dann verjährt?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die regelmäßige Verjährung beträgt 3 Jahre, daneben kann ein Restanspruch auf die Lizenzgebühr bis zu 10 Jahre nach der Nutzung bestehen. Ob das bei Ihnen zutrifft, prüft der Anwalt.

Muss ich die Unterlassungserklärung so unterschreiben, wie sie mitgeschickt wurde?

Nein. Die vorformulierte Erklärung ist häufig weiter gefasst, als der Vorwurf erfordert. Üblich ist eine angepasste Erklärung, die auf das tatsächliche Foto und die tatsächliche Nutzung begrenzt ist.

Muss ich die volle geforderte Summe zahlen?

Nicht zwangsläufig. Die Forderung setzt sich aus Schadensersatz, Anwaltskosten und teils Zinsen zusammen, Höhe und Berechnung lassen sich hinterfragen. Vergleichsverhandlungen sind in solchen Fällen ein gängiger Weg.

Kann ich selbst mit der Kanzlei verhandeln?

Besser nicht. Verhandeln Sie über einen Anwalt, der Erfolgsaussichten und Ansatzpunkte für Ihren Fall einschätzen kann, damit Sie keine unbedachten Zugeständnisse machen.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts. Möchten Sie den Anwalt danach beauftragen, nennt er Ihnen vorher den Preis. Sie entscheiden.

Mehr zur Welle.

Wer abmahnt, was gefordert wird, welche Gesetze und Urteile dahinterstehen: alles im ausführlichen Ratgeber.

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