Abmahnexperte.de

Abmahnung wegen Ihrer Website oder Ihres Shops? Eine Angabe fehlt. Und schon kommt Post vom Verband.

Grundpreis, Impressum, Testsiegel: Verbände und Konkurrenten mahnen schon kleine Fehler ab. Ein Anwalt aus unserem Netzwerk schätzt Ihr Schreiben kostenlos ein.

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Bis der Anwalt draufgeschaut hat: nichts unterschreiben, nichts zahlen, die beanstandete Seite festhalten.

Beispiel, alle Namen und Beträge erfunden

Erkennen Sie Ihr Schreiben?

Diese Merkmale haben Abmahnungen wegen Fehlern auf Websites und in Online-Shops gemeinsam.

  • Absender: ein Verband oder ein Konkurrent

    Häufig sind Wettbewerbsverbände wie die Wettbewerbszentrale oder der Verband Sozialer Wettbewerb. Für Konkurrenten schreibt meist eine Kanzlei.

  • Vorwurf: eine fehlende oder falsche Angabe

    Am häufigsten Grundpreis, Gesundheitsversprechen, irreführende Werbung und Testsiegel. Seltener Impressum und Widerrufsbelehrung.

  • Gefordert: Erklärung und Kosten

    Verbände verlangen eine Pauschale, meist 300 bis 420 €. Kanzleien von Konkurrenten oft 600 bis 2.100 €.

  • Frist: meist ein bis zwei Wochen

    Sie steht im Schreiben. Notieren Sie sie sich gleich.

Passt? Schreiben hochladen

Was Konkurrenten nicht verlangen dürfen.

Seit Ende 2020 gelten bei fehlenden Pflichtangaben im Internet, etwa Impressum, Grundpreis oder Widerrufsbelehrung, strengere Regeln für Abmahnungen.

Konkurrent

Keine Kosten

Er muss seine Anwaltskosten selbst tragen. Abmahnen darf er trotzdem.

Konkurrent

Keine Vertragsstrafe

Bei der ersten Abmahnung nicht, wenn Sie in der Regel weniger als 100 Mitarbeiter haben.

Verband

Beides erlaubt

Pauschale und Vertragsstrafe darf er verlangen. Abmahnen dürfen aber nur Verbände auf der Liste des Bundesamts für Justiz.

Fordert ein Konkurrent trotzdem Kosten, können Sie Ihre eigenen Anwaltskosten von ihm zurückverlangen.

Was Sie jetzt tun.

Drei Schritte, in dieser Reihenfolge.

  1. 1

    Nichts unterschreiben, nichts zahlen.

    Die vorformulierte Unterlassungserklärung bindet Sie dauerhaft und mit Vertragsstrafe. Sie lässt sich oft enger fassen.

  2. 2

    Festhalten, dann korrigieren.

    Screenshots der beanstandeten Seite mit Datum. Danach den Fehler beheben, auch auf eBay, Amazon und in Google Shopping.

  3. 3

    Schreiben hochladen.

    Ein Anwalt für Wettbewerbsrecht sagt Ihnen, ob der Absender abmahnen darf, ob die Kosten stimmen und was eine Abwehr kosten würde.

Wo der Anwalt ansetzt.

Viele dieser Abmahnungen sind angreifbar. Diese Punkte lassen sich typischerweise prüfen.

Nicht reagieren

Dann kann der Absender eine einstweilige Verfügung beantragen. Das wird deutlich teurer als die Abmahnung.

Ein Foto der Abmahnung genügt.

Die Einschätzung kommt vom Anwalt. Ihre Unterlagen sehen nur wir, um den passenden Anwalt zu finden, und dieser Anwalt. Kommt kein Auftrag zustande, löschen wir sie nach 30 Tagen.

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Das Schreiben

Ein Rechtsanwalt meldet sich persönlich bei Ihnen. Die Ersteinschätzung ist kostenlos.

Häufige Fragen.

Muss ich einem Konkurrenten die Abmahnkosten zahlen?

Bei fehlenden Pflichtangaben wie Impressum, Grundpreis oder Widerrufsbelehrung in der Regel nicht. Bei irreführender Werbung schon. Der Anwalt prüft, was bei Ihnen zutrifft.

Muss ich noch auf die OS-Plattform der EU verlinken?

Nein. Die Plattform ist seit Juli 2025 abgeschaltet, der Link sollte raus. Haben Sie dazu früher eine Unterlassungserklärung abgegeben, sprechen Sie vorher mit einem Anwalt.

In meinem Impressum steht noch „§ 5 TMG“. Ist das ein Problem?

Das Telemediengesetz gilt seit Mai 2024 nicht mehr, heute heißt die Vorschrift § 5 DDG. Passen Sie den Verweis an. Abmahnungen allein deswegen sind uns nicht bekannt.

Wie hoch darf eine Vertragsstrafe sein?

Das hängt vom Verstoß und von der Größe Ihres Unternehmens ab. In einfachen Fällen ist sie bei weniger als 100 Mitarbeitern auf 1.000 € begrenzt.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts. Möchten Sie den Anwalt danach beauftragen, nennt er Ihnen vorher den Preis. Sie entscheiden.