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Abmahnung wegen KI-Inhalten? Die KI hat’s gemacht. Abgemahnt werden trotzdem Sie.

KI-Bild, Chatbot oder fehlende Kennzeichnung: Verantwortlich ist, wer veröffentlicht. Ein Anwalt aus unserem Netzwerk schätzt Ihr Schreiben kostenlos ein.

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Bis der Anwalt draufgeschaut hat: nichts unterschreiben, nichts zahlen, festhalten, wie der Inhalt entstanden ist.

Beispiel, alle Namen und Beträge erfunden

Erkennen Sie Ihr Schreiben?

Abmahnungen wegen KI-Inhalten sind noch selten. Bekannt geworden sind bisher vor allem diese Fälle.

  • Ein Bild, das einem fremden Foto ähnelt

    Ein Fotograf oder eine Bildagentur meint, Ihr KI-Bild übernehme ihr Foto. Oft wurde das Foto als Vorlage in die KI geladen.

  • Ein Chatbot, der zu viel verspricht

    Eine Verbraucherzentrale oder ein Mitbewerber beanstandet Aussagen des Chatbots auf Ihrer Website. Sie haften dafür wie für eigene Werbung.

  • Eine Stimme oder ein Gesicht, das echt wirkt

    Jemand erkennt sich in einem KI-Klon wieder, etwa seine Stimme in einem Werbevideo. Gefordert werden Unterlassung und eine Lizenzgebühr.

  • Eine fehlende KI-Kennzeichnung

    Seit August 2026 gilt dafür eine Pflicht. Veröffentlichte Abmahnungen gibt es noch nicht. Ob sie zulässig wären, ist offen.

Passt? Schreiben hochladen

Was seit dem 2. August 2026 gilt.

Die KI-Verordnung der EU verlangt Transparenz (Art. 50). Sie gilt für alle, die KI beruflich einsetzen, auch für Selbstständige.

Bilder, Videos, Stimmen

Deepfakes offenlegen

Wirkt ein KI-Inhalt wie eine echte Person, ein echter Ort oder ein echtes Ereignis, muss das erkennbar sein. Auch in der Werbung.

Texte

Nur bei öffentlichen Themen

KI-Texte zu Politik, Gesundheit oder Umwelt, die kein Mensch geprüft hat. Werbetexte und Produktbeschreibungen meist nicht.

Chatbots

Als KI erkennbar

Nutzer müssen merken, dass sie mit einer KI sprechen. Ein allgemeiner Hinweis irgendwo auf der Website reicht nicht.

Keine Pflicht für offensichtlich künstliche Bilder, für reine Bearbeitung wie Farbkorrektur und für Inhalte, die schon vor dem 2. August 2026 online waren.

Was Sie jetzt tun.

Drei Schritte, in dieser Reihenfolge.

  1. 1

    Nichts unterschreiben, nichts zahlen.

    Die vorformulierte Unterlassungserklärung bindet Sie dauerhaft und mit Vertragsstrafe. Sie lässt sich oft enger fassen.

  2. 2

    Entstehung festhalten.

    Prompts, Vorlagen, Tool und Datum sichern, dazu Screenshots der Seite. Den Inhalt vorerst offline nehmen. Das allein beendet die Sache aber nicht.

  3. 3

    Schreiben hochladen.

    Ein Anwalt für Urheber- und Wettbewerbsrecht sagt Ihnen, ob die Abmahnung berechtigt ist, ob die Forderung stimmt und was eine Abwehr kosten würde.

Wo der Anwalt ansetzt.

Das KI-Recht ist jung, vieles ist noch nicht entschieden. Diese Punkte lassen sich typischerweise prüfen.

Nicht reagieren

Dann droht eine einstweilige Verfügung oder eine Klage, mit deutlich höheren Kosten als die Abmahnung selbst.

Ein Foto der Abmahnung genügt.

Die Einschätzung kommt vom Anwalt. Ihre Unterlagen sehen nur wir, um den passenden Anwalt zu finden, und dieser Anwalt. Kommt kein Auftrag zustande, löschen wir sie nach 30 Tagen.

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Das Schreiben

Ein Rechtsanwalt meldet sich persönlich bei Ihnen. Die Ersteinschätzung ist kostenlos.

Häufige Fragen.

Muss ich jedes KI-Bild kennzeichnen?

Nein. Pflicht ist es bei täuschend echten Bildern, Videos oder Stimmen, die echte Personen, Orte oder Ereignisse zeigen. Offensichtlich künstliche Bilder fallen nicht darunter. Im Zweifel ist ein Hinweis die sichere Wahl.

Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für kleine Firmen?

Ja. Sie trifft jeden, der KI beruflich einsetzt, auch Selbstständige. Nur rein private Nutzung ist ausgenommen.

Wer haftet, wenn eine Agentur das Bild gemacht hat?

Für eine Rechtsverletzung auf Ihrer Website haften in der Regel Sie. Ob die Agentur Ihnen den Schaden ersetzt, hängt vom Vertrag ab.

Reicht beim Chatbot der Hinweis „KI kann Fehler machen“?

Nicht verlässlich. Falsche Aussagen Ihres Chatbots werden Ihnen zugerechnet wie eigene Werbung.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts. Möchten Sie den Anwalt danach beauftragen, nennt er Ihnen vorher den Preis. Sie entscheiden.