Abmahnung wegen einer Marke? Ein Markenname im Angebot. Und schnell geht es um 50.000 € Streitwert.
Ein fremder Markenname im Angebot kostet schnell vierstellig. Ein Anwalt aus unserem Netzwerk schätzt Ihr Schreiben kostenlos ein.
Kam sie per E-Mail? Weiterleiten an einsenden@abmahnexperte.de
Bis der Anwalt draufgeschaut hat: nichts unterschreiben, nichts zahlen, keine Auskunft geben.
Beispiel, alle Namen und Beträge erfunden
Erkennen Sie Ihr Schreiben?
Diese Merkmale haben Markenabmahnungen gegen Online-Händler gemeinsam. Treffen sie auf Ihr Schreiben zu, sind Sie nicht allein.
Absender: eine Kanzlei für den Markeninhaber
Oft bekannte Marken. Beispiele aus 2025: Herrnhuter Stern, Crossfit, Harley-Davidson, Louis Vuitton.
Vorwurf: ein geschützter Name
Ein Markenname im Titel oder in der Beschreibung Ihres Angebots, im Firmennamen oder in der Domain, oder Ware ohne Lizenz.
Gefordert: weit mehr als Geld
Unterlassungserklärung, Auskunft über Lieferanten und Mengen, Schadensersatz und Anwaltskosten, teils Rückruf oder Vernichtung der Ware.
Frist: oft nur 5 bis 10 Tage
Maßgeblich ist die Frist in Ihrem Schreiben. Notieren Sie sie sich gleich.
Warum Markenabmahnungen so teuer sind.
Die Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert, und den setzen Gerichte bei Marken hoch an. Die Anwaltskosten liegen deshalb meist bei mindestens 1.500 €.
Unbenutzte Marke
rund 25.000 €
Streitwert
Benutzte Marke
regelmäßig 50.000 €
Streitwert
Bekannte Marke
100.000 € und mehr
Streitwert
Beispiele aus 2025 laut Händlerbund: rund 3.200 € für Weihnachtsdeko ohne Lizenz auf Amazon (Herrnhuter Stern), über 6.000 € für Parfum auf Marktplätzen (Louis Vuitton).
Was Sie jetzt tun.
Drei Schritte, in dieser Reihenfolge.
- 1
Nichts unterschreiben, nichts zahlen.
Die vorformulierte Unterlassungserklärung kann Sie jahrzehntelang binden. Bei einem erneuten Verstoß sind Vertragsstrafen von 1.000 bis 5.000 € üblich.
- 2
Belege sammeln.
Screenshots des Angebots, Rechnungen und Lieferscheine: von wem Sie die Ware haben und wie viel Sie verkauft haben. Noch keine Auskunft an die Gegenseite geben.
- 3
Schreiben hochladen.
Die Frist ist kurz. Ein Anwalt für Markenrecht sagt Ihnen, ob die Abmahnung berechtigt ist, was Sie angeben müssen und was eine Abwehr kosten würde.
Wo der Anwalt ansetzt.
Eine Abmahnung ist eine Forderung, kein Urteil. Diese Punkte lassen sich bei Markenabmahnungen typischerweise prüfen.
Ist es Originalware?
Ware, die der Markeninhaber selbst im Europäischen Wirtschaftsraum verkauft hat, darf grundsätzlich weiterverkauft werden (§ 24 MarkenG).
Besteht Verwechslungsgefahr?
Sind sich Zeichen und Waren ähnlich genug, und wurde der Name überhaupt als Marke benutzt?
Wird die Marke genutzt?
Nach fünf Jahren ohne ernsthafte Benutzung lässt sich eine Marke oft nicht mehr durchsetzen.
Stimmen Streitwert und Forderung?
Streitwert, Anwaltskosten und Schadensersatz lassen sich der Höhe nach prüfen. Die Erklärung muss nicht die vorformulierte sein.
Nicht reagieren
Nach Ablauf der Frist kann der Markeninhaber sofort eine einstweilige Verfügung beantragen oder klagen. Bei diesen Streitwerten wird das schnell teuer.
Ein Foto der Abmahnung genügt.
Die Einschätzung kommt vom Anwalt. Ihre Unterlagen sehen nur wir, um den passenden Anwalt zu finden, und dieser Anwalt. Kommt kein Auftrag zustande, löschen wir sie nach 30 Tagen.
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Häufige Fragen.
Ich habe Originalware verkauft. Darf man mich trotzdem abmahnen?
Das kommt darauf an. Ware, die der Markeninhaber selbst oder mit seiner Zustimmung im Europäischen Wirtschaftsraum verkauft hat, darf grundsätzlich weiterverkauft werden. Ob das bei Ihrer Ware so war und wie Sie den Namen im Angebot verwenden durften, prüft der Anwalt.
Warum ist der Streitwert so hoch?
Für eine benutzte Marke setzen Gerichte regelmäßig 50.000 € an, für bekannte Marken auch 100.000 € und mehr. Nach diesem Wert berechnen sich die Anwaltskosten.
Muss ich sagen, von wem ich die Ware habe?
Der Markeninhaber kann Auskunft über Herkunft, Lieferanten und Mengen verlangen, um den Schadensersatz zu berechnen. Was Sie in welchem Umfang angeben müssen, klärt der Anwalt, bevor Sie etwas herausgeben.
Muss ich die Unterlassungserklärung so unterschreiben, wie sie beiliegt?
Nein. Die vorformulierte Erklärung ist oft weiter gefasst als nötig. Eine eigene, auf den konkreten Verstoß begrenzte Fassung kann sinnvoller sein. Die sollte ein Anwalt formulieren.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts. Möchten Sie den Anwalt danach beauftragen, nennt er Ihnen vorher den Preis. Sie entscheiden.