Abmahnung wegen des Widerrufsbuttons? Ein Button fehlt. Und Verbände mahnen schon ab.
Seit 19. Juni 2026 Pflicht für jeden Online-Shop: der Button „Vertrag widerrufen“. Ein Anwalt aus unserem Netzwerk schätzt Ihr Schreiben kostenlos ein.
Kam sie per E-Mail? Weiterleiten an einsenden@abmahnexperte.de
Bis der Anwalt draufgeschaut hat: nichts unterschreiben, nichts zahlen, den Shop-Zustand festhalten.
Beispiel, alle Namen und Beträge erfunden
Erkennen Sie Ihr Schreiben?
Diese Merkmale haben die ersten Abmahnungen seit Sommer 2026 gemeinsam. Treffen sie auf Ihr Schreiben zu, sind Sie nicht allein.
Absender: ein Verband oder eine Verbraucherzentrale
Bekannt sind Abmahnungen der Wettbewerbszentrale, des Verbands Sozialer Wettbewerb und von Verbraucherzentralen.
Vorwurf: Funktion fehlt oder ist versteckt
Kein Button „Vertrag widerrufen“, nur ein grauer Link im Footer, ein Link, der nur zur Widerrufsbelehrung führt, oder zu viele Zwischenschritte.
Gefordert: Erklärung und Kosten
Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und Abmahnkosten, in den bekannten Fällen rund 365 bis 420 €.
Frist: steht im Schreiben
Sie ist meist kurz. Notieren Sie sie sich gleich.
Was seit dem 19. Juni 2026 gilt.
Wer online Verträge mit Widerrufsrecht schließt, muss den Widerruf über eine eigene Funktion ermöglichen (§ 356a BGB). Eine Ausnahme für kleine Shops gibt es nicht.
Schritt 1
„Vertrag widerrufen“
Gut lesbar, während der Widerrufsfrist ständig verfügbar, hervorgehoben und leicht zugänglich.
Schritt 2
„Widerruf bestätigen“
Name, Bestellung und E-Mail-Adresse angeben, dann mit einer zweiten Schaltfläche absenden.
Schritt 3
Eingangsbestätigung
Sofort danach, auf einem dauerhaften Datenträger, mit Inhalt, Datum und Uhrzeit.
Ein Link im Footer kann genügen, wenn er hervorgehoben ist. Ein Link, der nur zur Widerrufsbelehrung führt, genügt nicht.
Was Sie jetzt tun.
Drei Schritte, in dieser Reihenfolge.
- 1
Nichts unterschreiben, nichts zahlen.
Die vorformulierte Unterlassungserklärung bindet Sie dauerhaft und mit Vertragsstrafe. Sie lässt sich oft enger fassen.
- 2
Festhalten, dann nachrüsten.
Screenshots, wie der Shop zum Zeitpunkt der Abmahnung aussah. Danach die Widerrufsfunktion einbauen, damit keine weiteren Schreiben kommen.
- 3
Schreiben hochladen.
Ein Anwalt für Wettbewerbsrecht sagt Ihnen, ob die Abmahnung berechtigt ist, ob die Kosten stimmen und was eine Abwehr kosten würde.
Wo der Anwalt ansetzt.
Die Pflicht ist neu, Urteile dazu gibt es noch nicht. Diese Punkte lassen sich typischerweise prüfen.
Gilt die Pflicht für Sie?
Nicht bei reinen Geschäftskunden und nicht bei Verträgen ohne Widerrufsrecht.
Reicht Ihre Lösung schon?
Ein hervorgehobener Link im Footer kann genügen. Wie viele Zwischenschritte erlaubt sind, ist ungeklärt.
Ist der Verstoß spürbar?
Nicht jede gestalterische Kleinigkeit trägt eine Abmahnung.
Stimmen Kosten und Erklärung?
Die Kosten lassen sich prüfen, die Unterlassungserklärung auf den konkreten Verstoß begrenzen.
Nicht reagieren
Der Verband kann klagen. Außerdem kann sich die Widerrufsfrist für Ihre Kunden verlängern, im Extremfall auf ein Jahr und 14 Tage.
Ein Foto der Abmahnung genügt.
Die Einschätzung kommt vom Anwalt. Ihre Unterlagen sehen nur wir, um den passenden Anwalt zu finden, und dieser Anwalt. Kommt kein Auftrag zustande, löschen wir sie nach 30 Tagen.
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Häufige Fragen.
Gilt die Pflicht auch für kleine Shops?
Ja. Das Gesetz kennt keine Ausnahme nach Größe oder Umsatz. Entscheidend ist, ob Sie online Verträge mit Verbrauchern schließen, die ein Widerrufsrecht haben.
Reicht ein Link im Footer?
Er kann genügen, wenn er sich deutlich von AGB und Impressum abhebt und direkt zur Widerrufsfunktion führt. Ein Link zur Widerrufsbelehrung allein reicht nicht.
Ist das dasselbe wie der Kündigungsbutton?
Nein. Der Kündigungsbutton gilt seit 2022 für Abos und andere Dauerverträge (§ 312k BGB). Der Widerrufsbutton gilt seit Juni 2026 für alle online geschlossenen Verträge mit Widerrufsrecht (§ 356a BGB).
Was passiert, wenn ich nichts ändere?
Es drohen weitere Abmahnungen und eine Klage. Außerdem kann sich die Widerrufsfrist für Ihre Kunden verlängern.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts. Möchten Sie den Anwalt danach beauftragen, nennt er Ihnen vorher den Preis. Sie entscheiden.