Produktfotos in Verkaufsanzeigen
Abmahnung von VON HAVE FEY erhalten?
- Gefordert
- Unterlassungserklärung, Auskunft, Schadensersatz und Anwaltskosten
- Vorwurf
- ein Herstellerfoto, etwa einer Jacke, in Ihrer Anzeige auf Kleinanzeigen, Vinted, eBay oder im Shop
- Jetzt
- Nichts unterschreiben, nichts zahlen, Frist notieren.
- Anwalt aus unserem Netzwerk
- Ersteinschätzung kostenlos
- Preis für einen Auftrag vorab
- Kein Konto nötig
- Ihre Unterlagen sehen nur wir und der Anwalt
Kam es per E-Mail? Weiterleiten an einsenden@abmahnexperte.de
Erkennen Sie Ihr Schreiben?
Diese Merkmale haben die Abmahnungen von VON HAVE FEY gemeinsam.
Absender: VON HAVE FEY Rechtsanwälte aus Hamburg
Im Auftrag der Leo E-Commerce Ltd. aus Malta. Laut den Schreiben hat sie die Rechte an den Fotos Ende 2023 von der Motion E-Commerce GmbH erworben.
Vorwurf: ein Produktfoto ohne Lizenz
Meist Fotos von Jacken und Pullovern der Marken Schmuddelwedda oder Dreimaster. Es geht um das Foto, nicht um die Jacke. Betroffen sind auch Privatleute, die gebrauchte Kleidung mit einem Herstellerfoto anbieten.
Gefordert: Erklärung, Auskunft, Geld
Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Auskunft über Dauer und Umfang der Nutzung, Schadensersatz und Anwaltskosten. Berichtet wird ein Gegenstandswert von 1.000 € je Foto; in einem Fall mit zehn Fotos 1.751,80 € Anwaltskosten.
Auch wegen Marken
Für die MO Streetwear GmbH (ISHA, FELIPA, GAYA, myMO) und für die Marke MO mahnt VON HAVE FEY auch wegen Markennamen in Verkaufsangeboten ab, meist bei Händlern.
Wo der Anwalt ansetzt.
Eine Abmahnung ist eine Forderung, kein Urteil. Diese Punkte lassen sich bei Abmahnungen wegen Produktfotos typischerweise prüfen.
Wer hat die Rechte?
Die Rechte sollen über mehrere Firmen nach Malta gegangen sein. Die Rechtekette lässt sich hinterfragen, ein Nachweis lässt sich verlangen.
Sind die Anwaltskosten gedeckelt?
Für Privatleute begrenzt das Gesetz den Wert, nach dem sich die Anwaltskosten richten, in der Regel auf 1.000 € (§ 97a Abs. 3 UrhG). Das gilt nicht für den Schadensersatz.
Stimmt der Schadensersatz?
Er richtet sich nach einer üblichen Lizenz und danach, wie lange die Anzeige online war.
Ist die Erklärung zu weit?
Die vorformulierte Erklärung lässt sich auf das konkrete Foto begrenzen.
Nicht reagieren
Ignorieren beendet die Sache in aller Regel nicht. Es kann zu weiteren Schreiben oder gerichtlichen Schritten führen.
Was Sie jetzt tun.
Drei Schritte, in dieser Reihenfolge.
- 1
Nichts unterschreiben, nichts zahlen.
Die mitgeschickte Unterlassungserklärung geht oft über das Nötige hinaus. Eine angepasste Erklärung kann sinnvoller sein.
- 2
Beweise sichern.
Screenshot der Anzeige, wann sie online ging und endete, woher das Foto stammt, das Schreiben mit allen Anlagen. Das Foto zu löschen, erledigt die Sache nicht.
- 3
Schreiben hochladen.
Nicht selbst mit der Kanzlei verhandeln. Ein Anwalt, der genau solche Fälle bearbeitet, sagt Ihnen, ob die Forderung berechtigt ist und was eine Abwehr kosten würde.
Ein Foto der Abmahnung genügt.
Die Einschätzung kommt vom Anwalt. Ihre Unterlagen sehen nur wir, um den passenden Anwalt zu finden, und dieser Anwalt. Kommt kein Auftrag zustande, löschen wir sie nach 30 Tagen.
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Häufige Fragen.
Ich habe die Jacke nur privat verkauft. Muss ich trotzdem zahlen?
Auch private Anzeigen können betroffen sein, wenn sie ein geschütztes Foto zeigen. Bei Privatleuten sind die Anwaltskosten aber oft gedeckelt. Was davon berechtigt ist, prüft der Anwalt.
Ist das Schreiben echt?
Die Kanzlei VON HAVE FEY in Hamburg gibt es, ihre Abmahnungen für die Leo E-Commerce Ltd. sind vielfach berichtet. Ob die Forderung berechtigt ist, hängt vom Einzelfall ab.
Muss ich die verlangte Auskunft geben?
Nicht unbedingt in dem Umfang, der verlangt wird. Was Sie angeben müssen, klärt der Anwalt mit Ihnen.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts. Möchten Sie den Anwalt danach beauftragen, nennt er Ihnen vorher den Preis. Sie entscheiden.
Mehr zum Thema.
Wer abmahnt und was gefordert wird.