Pressefotos der dpa Picture-Alliance
Abmahnung von KSP für die dpa erhalten?
- Gefordert
- Unterlassungserklärung und je nach Zahl der Fotos 1.500 bis 21.000 €
- Vorwurf
- ein Presse- oder Agenturfoto auf Ihrer Website, im Blog oder auf Social Media, oft vor Jahren eingebunden
- Jetzt
- Nichts unterschreiben, nichts zahlen, Frist notieren.
- Anwalt aus unserem Netzwerk
- Ersteinschätzung kostenlos
- Preis für einen Auftrag vorab
- Kein Konto nötig
- Ihre Unterlagen sehen nur wir und der Anwalt
Kam es per E-Mail? Weiterleiten an einsenden@abmahnexperte.de
Erkennen Sie Ihr Schreiben?
Diese Merkmale haben die Abmahnungen von KSP für die dpa gemeinsam.
Absender: KSP Rechtsanwälte aus Hamburg
Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH. Nach Berichten läuft die Welle seit 2023.
Vorwurf: ein Foto ohne Lizenz
Ein Presse- oder Agenturfoto auf Ihrer Website, in einem Blog oder auf einer Social-Media-Seite, oft vor Jahren eingebunden.
Gefordert: Erklärung und Geld
Eine Unterlassungserklärung, dazu Schadensersatz, Anwaltskosten und teils Zinsen. Je nach Zahl der Fotos zusammen 1.500 bis 21.000 €.
Gefunden von einer Software
Die dpa lässt das Netz nach Berichten von Dienstleistern wie PIXRAY oder PicRights nach eigenen Bildern durchsuchen.
Wo der Anwalt ansetzt.
Eine Abmahnung ist eine Forderung, kein Urteil. Diese Punkte lassen sich bei Foto-Abmahnungen typischerweise prüfen.
Ist der Anspruch verjährt?
Liegt die Nutzung Jahre zurück, kommt es auf die genauen Zeitpunkte an.
Wer hat die Rechte?
Rechteinhaberschaft und Lizenzkette der Agentur lassen sich hinterfragen, ein Nachweis lässt sich verlangen.
Stimmt die Summe?
Schadensersatz, Anwaltskosten und Zinsen lassen sich der Höhe nach prüfen. Vergleichsverhandlungen sind üblich.
Ist die Erklärung zu weit?
Die vorformulierte Unterlassungserklärung lässt sich auf das konkrete Foto begrenzen.
Nicht reagieren
Ignorieren beendet die Sache in aller Regel nicht. Es kann zu weiteren Schreiben oder gerichtlichen Schritten führen.
Was Sie jetzt tun.
Drei Schritte, in dieser Reihenfolge.
- 1
Nichts unterschreiben, nichts zahlen.
Die mitgeschickte Unterlassungserklärung geht oft über das Nötige hinaus. Eine angepasste Erklärung kann sinnvoller sein.
- 2
Beweise sichern.
Screenshots der Seite, wann das Foto eingebunden wurde, das Schreiben mit allen Anlagen. Das Foto zu löschen, erledigt die Sache nicht.
- 3
Schreiben hochladen.
Nicht selbst mit der Kanzlei verhandeln. Ein Anwalt, der genau solche Fälle bearbeitet, sagt Ihnen, ob die Forderung berechtigt ist und was eine Abwehr kosten würde.
Ein Foto der Abmahnung genügt.
Die Einschätzung kommt vom Anwalt. Ihre Unterlagen sehen nur wir, um den passenden Anwalt zu finden, und dieser Anwalt. Kommt kein Auftrag zustande, löschen wir sie nach 30 Tagen.
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Häufige Fragen.
Die Bildnutzung liegt schon Jahre zurück. Ist die Forderung dann verjährt?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die regelmäßige Verjährung beträgt 3 Jahre, daneben kann ein Restanspruch auf die Lizenzgebühr bis zu 10 Jahre nach der Nutzung bestehen. Ob das bei Ihnen zutrifft, prüft der Anwalt.
Muss ich die volle geforderte Summe zahlen?
Nicht zwangsläufig. Die Forderung setzt sich aus Schadensersatz, Anwaltskosten und teils Zinsen zusammen, Höhe und Berechnung lassen sich hinterfragen. Vergleichsverhandlungen sind in solchen Fällen ein gängiger Weg.
Kann ich selbst mit der Kanzlei verhandeln?
Besser nicht. Verhandeln Sie über einen Anwalt, der Erfolgsaussichten und Ansatzpunkte für Ihren Fall einschätzen kann, damit Sie keine unbedachten Zugeständnisse machen.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts. Möchten Sie den Anwalt danach beauftragen, nennt er Ihnen vorher den Preis. Sie entscheiden.
Mehr zum Thema.
Wer abmahnt, was gefordert wird, welche Gesetze und Urteile dahinterstehen.