Filme und Serien aus Tauschbörsen
Abmahnung von Frommer Legal erhalten?
- Gefordert
- Unterlassungserklärung und Geld, häufig drei- bis niedrig vierstellig je Werk, für „Weapons“ 948,80 €
- Vorwurf
- ein Film oder eine Serie soll über Ihren Internetanschluss in einer Tauschbörse angeboten worden sein
- Jetzt
- Nichts unterschreiben, nichts zahlen, Frist notieren.
- Anwalt aus unserem Netzwerk
- Ersteinschätzung kostenlos
- Preis für einen Auftrag vorab
- Kein Konto nötig
- Ihre Unterlagen sehen nur wir und der Anwalt
Kam es per E-Mail? Weiterleiten an einsenden@abmahnexperte.de
Geht es um ein Foto? Zur Seite für Foto-Abmahnungen von Frommer Legal
Erkennen Sie Ihr Schreiben?
Diese Merkmale haben die Filesharing-Abmahnungen von Frommer Legal gemeinsam.
Absender: Frommer Legal aus München
Früher Waldorf Frommer. Im Auftrag von Film- und Medienunternehmen wie Warner Bros., LEONINE, Constantin Film, Studiocanal oder Paramount.
Vorwurf: ein Film oder eine Serie
Über Ihren Internetanschluss soll ein Werk in einer Tauschbörse angeboten worden sein, mit Datum, Uhrzeit und IP-Adresse. Genannt werden etwa „Weapons“, „One Battle After Another“, „The White Lotus“ oder „Welcome to Derry“.
Gefordert: Erklärung und Geld
Eine Unterlassungserklärung, Schadensersatz und Anwaltskosten, nach Berichten häufig drei- bis niedrig vierstellig je Werk. Für „Weapons“ 948,80 €: 700 € Schadensersatz und 248,80 € Anwaltskosten.
Frist: meist kurz
Oft 5 bis 14 Tage. Maßgeblich ist die Frist in Ihrem Schreiben. Notieren Sie sie sich gleich.
Wo der Anwalt ansetzt.
Eine Abmahnung ist eine Forderung, kein Urteil. Diese Punkte lassen sich bei Filesharing-Abmahnungen typischerweise prüfen.
Wer hat den Anschluss genutzt?
Als Inhaber haften Sie nicht in jedem Fall selbst. Es kommt darauf an, wer damals Zugang hatte.
Stimmen die Pflichtangaben?
Das Gesetz verlangt eine klare Bezeichnung der Verletzung und eine Aufschlüsselung der Forderung, sonst ist die Abmahnung unwirksam (§ 97a UrhG).
Sind die Anwaltskosten gedeckelt?
Bei Privatleuten ist der Wert der Unterlassung, aus dem sich die Anwaltskosten berechnen, in der Regel auf 1.000 € begrenzt (§ 97a Abs. 3 UrhG).
Ist der Schadensersatz angemessen?
Er wird als Lizenzgebühr berechnet, die dem Rechteinhaber entgangen sein soll. Ob die Höhe passt, lässt sich prüfen.
Nicht reagieren
Schweigen beendet die Sache in aller Regel nicht. Der Rechteinhaber kann vor Gericht gehen, das kostet zusätzlich. Teils kommen noch Jahre später Zahlungsaufforderungen, etwa von Inkassounternehmen.
Was Sie jetzt tun.
Drei Schritte, in dieser Reihenfolge.
- 1
Nichts unterschreiben, nichts zahlen.
Die beigefügte Unterlassungserklärung ist oft weiter gefasst als nötig. Wer sie unterschreibt, verspricht für jeden weiteren Verstoß eine Vertragsstrafe.
- 2
Notieren, wer online sein konnte.
Wer wohnte damals im Haushalt, wer kannte das WLAN-Passwort, wo waren Sie zur genannten Uhrzeit? Aufschreiben, solange die Erinnerung frisch ist, und das Schreiben mit allen Anlagen aufbewahren.
- 3
Schreiben hochladen.
Ein Anwalt, der genau solche Fälle bearbeitet, sagt Ihnen, ob die Forderung berechtigt ist, was die Frist bedeutet und was eine Abwehr kosten würde.
Ein Foto der Abmahnung genügt.
Die Einschätzung kommt vom Anwalt. Ihre Unterlagen sehen nur wir, um den passenden Anwalt zu finden, und dieser Anwalt. Kommt kein Auftrag zustande, löschen wir sie nach 30 Tagen.
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Häufige Fragen.
Ich habe nichts heruntergeladen. Warum bekomme ich das Schreiben?
Die Kanzlei kennt eine IP-Adresse und einen Zeitpunkt. Der Provider hat dazu Ihren Namen genannt, weil der Anschluss auf Sie läuft. Wer ihn zu der Zeit genutzt hat, steht damit noch nicht fest. Was das für Sie bedeutet, prüft der Anwalt.
Ich bin Privatperson. Kann ich das Schreiben trotzdem einsenden?
Ja. Ein Anwalt aus unserem Netzwerk bearbeitet auch Filesharing-Abmahnungen an Privatleute.
Muss ich die Unterlassungserklärung so unterschreiben, wie sie beiliegt?
Nein. Die vorformulierte Erklärung ist oft weiter gefasst, als der Vorwurf erfordert. Ob und in welcher Fassung eine Erklärung sinnvoll ist, sollte ein Anwalt für Ihren Fall entscheiden.
Gibt es eine Grenze für die Anwaltskosten?
Für Privatleute begrenzt § 97a Abs. 3 UrhG den Wert, aus dem sich die Anwaltskosten für die Unterlassung berechnen, in der Regel auf 1.000 €. Das gilt nicht, wenn Sie das Werk für ein Gewerbe oder eine selbstständige Arbeit genutzt haben oder schon zur Unterlassung verpflichtet sind. Für den Schadensersatz gilt die Grenze nicht.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts. Möchten Sie den Anwalt danach beauftragen, nennt er Ihnen vorher den Preis. Sie entscheiden.
Mehr zum Thema.
Wie eine Filesharing-Abmahnung entsteht und wer sonst abmahnt.