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Im Auftrag der Image Professionals GmbH

Foto-Abmahnung von Frommer Legal erhalten?

Gefordert
Schadensersatz, Zuschläge und Kosten, je nach Zahl der Bilder mehrere Tausend Euro möglich
Vorwurf
ein Foto ohne ausreichende Lizenz auf Ihrer Website, im Blog oder auf Social Media
Jetzt
Nichts unterschreiben, nichts zahlen, Frist notieren.
  • Anwalt aus unserem Netzwerk
  • Ersteinschätzung kostenlos
  • Preis für einen Auftrag vorab
  • Kein Konto nötig
  • Ihre Unterlagen sehen nur wir und der Anwalt

Kam es per E-Mail? Weiterleiten an einsenden@abmahnexperte.de

Geht es um einen Film oder eine Serie? Zur Seite über Filesharing-Abmahnungen von Frommer Legal

Erkennen Sie Ihr Schreiben?

Diese Merkmale haben die Foto-Abmahnungen von Frommer Legal gemeinsam.

  • Absender: Frommer Legal aus München

    Im Auftrag der Image Professionals GmbH. Die Kanzlei vertritt auch andere Bildagenturen, etwa Getty Images.

  • Vorwurf: ein Foto ohne Lizenz

    Bilder auf Websites und in Social Media, Stockfotos ohne ausreichende Lizenz, auch in älteren Blogartikeln oder archivierten Seiten.

  • Gefordert: mehrere Posten

    Entfernung des Bildes, Schadensersatz, ein Zuschlag für die fehlende Urheberangabe, Anwalts- sowie Dokumentations- und Recherchekosten. Je nach Zahl der Bilder und Dauer der Nutzung mehrere Tausend Euro möglich.

  • Beigelegt: ein Auskunftsformular

    Gefragt wird, seit wann und auf welchen Seiten das Bild genutzt wurde, ob gewerblich und mit welcher Reichweite.

Passt? Schreiben hochladen

Wo der Anwalt ansetzt.

Eine Abmahnung ist eine Forderung, kein Urteil. Diese Punkte lassen sich bei Foto-Abmahnungen typischerweise prüfen.

Nicht reagieren

Ignorieren beendet die Sache in aller Regel nicht. Es kann zu weiteren Schreiben oder gerichtlichen Schritten führen.

Was Sie jetzt tun.

Drei Schritte, in dieser Reihenfolge.

  1. 1

    Nichts unterschreiben, nichts ausfüllen.

    Weder die Unterlassungserklärung noch das Auskunftsformular ungeprüft zurückschicken.

  2. 2

    Beweise sichern.

    Screenshots der Seite, wann das Bild eingebunden wurde und woher es stammt, etwa eine Lizenz oder Rechnung. Das Bild zu löschen, erledigt die Sache nicht.

  3. 3

    Schreiben hochladen.

    Ein Anwalt, der genau solche Fälle bearbeitet, sagt Ihnen, ob die Forderung berechtigt ist, was die Frist bedeutet und was eine Abwehr kosten würde.

Ein Foto der Abmahnung genügt.

Die Einschätzung kommt vom Anwalt. Ihre Unterlagen sehen nur wir, um den passenden Anwalt zu finden, und dieser Anwalt. Kommt kein Auftrag zustande, löschen wir sie nach 30 Tagen.

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Abmahnung einsenden

Das Schreiben

Ein Rechtsanwalt meldet sich persönlich bei Ihnen. Die Ersteinschätzung ist kostenlos.

Häufige Fragen.

Ich habe das Bild schon gelöscht. Ist die Sache damit erledigt?

Nicht unbedingt. Verlangt wird Schadensersatz für die Zeit, in der das Bild online war. Ob und in welcher Höhe zu Recht, prüft der Anwalt.

Die Bildnutzung liegt schon Jahre zurück. Ist die Forderung dann verjährt?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die regelmäßige Verjährung beträgt 3 Jahre, daneben kann ein Restanspruch auf die Lizenzgebühr bis zu 10 Jahre nach der Nutzung bestehen. Ob das bei Ihnen zutrifft, prüft der Anwalt.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts. Möchten Sie den Anwalt danach beauftragen, nennt er Ihnen vorher den Preis. Sie entscheiden.

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Wer sonst wegen Fotos abmahnt und was gefordert wird.

Fotos auf Websitesalle Absender KSP für die dpa, Frommer Legal, Image Law§ 97 UrhG Zur Übersicht