Im Auftrag der Image Professionals GmbH
Foto-Abmahnung von Frommer Legal erhalten?
- Gefordert
- Schadensersatz, Zuschläge und Kosten, je nach Zahl der Bilder mehrere Tausend Euro möglich
- Vorwurf
- ein Foto ohne ausreichende Lizenz auf Ihrer Website, im Blog oder auf Social Media
- Jetzt
- Nichts unterschreiben, nichts zahlen, Frist notieren.
- Anwalt aus unserem Netzwerk
- Ersteinschätzung kostenlos
- Preis für einen Auftrag vorab
- Kein Konto nötig
- Ihre Unterlagen sehen nur wir und der Anwalt
Kam es per E-Mail? Weiterleiten an einsenden@abmahnexperte.de
Geht es um einen Film oder eine Serie? Zur Seite über Filesharing-Abmahnungen von Frommer Legal
Erkennen Sie Ihr Schreiben?
Diese Merkmale haben die Foto-Abmahnungen von Frommer Legal gemeinsam.
Absender: Frommer Legal aus München
Im Auftrag der Image Professionals GmbH. Die Kanzlei vertritt auch andere Bildagenturen, etwa Getty Images.
Vorwurf: ein Foto ohne Lizenz
Bilder auf Websites und in Social Media, Stockfotos ohne ausreichende Lizenz, auch in älteren Blogartikeln oder archivierten Seiten.
Gefordert: mehrere Posten
Entfernung des Bildes, Schadensersatz, ein Zuschlag für die fehlende Urheberangabe, Anwalts- sowie Dokumentations- und Recherchekosten. Je nach Zahl der Bilder und Dauer der Nutzung mehrere Tausend Euro möglich.
Beigelegt: ein Auskunftsformular
Gefragt wird, seit wann und auf welchen Seiten das Bild genutzt wurde, ob gewerblich und mit welcher Reichweite.
Wo der Anwalt ansetzt.
Eine Abmahnung ist eine Forderung, kein Urteil. Diese Punkte lassen sich bei Foto-Abmahnungen typischerweise prüfen.
Ist der Anspruch verjährt?
Liegt die Nutzung Jahre zurück, kommt es auf die genauen Zeitpunkte an.
Wer hat die Rechte?
Rechteinhaberschaft und Lizenzkette der Agentur lassen sich hinterfragen, ein Nachweis lässt sich verlangen.
Stimmt die Summe?
Schadensersatz, Zuschläge und Kosten lassen sich der Höhe nach prüfen. Vergleichsverhandlungen sind üblich.
Ist die Erklärung zu weit?
Die vorformulierte Unterlassungserklärung lässt sich auf das konkrete Foto begrenzen.
Nicht reagieren
Ignorieren beendet die Sache in aller Regel nicht. Es kann zu weiteren Schreiben oder gerichtlichen Schritten führen.
Was Sie jetzt tun.
Drei Schritte, in dieser Reihenfolge.
- 1
Nichts unterschreiben, nichts ausfüllen.
Weder die Unterlassungserklärung noch das Auskunftsformular ungeprüft zurückschicken.
- 2
Beweise sichern.
Screenshots der Seite, wann das Bild eingebunden wurde und woher es stammt, etwa eine Lizenz oder Rechnung. Das Bild zu löschen, erledigt die Sache nicht.
- 3
Schreiben hochladen.
Ein Anwalt, der genau solche Fälle bearbeitet, sagt Ihnen, ob die Forderung berechtigt ist, was die Frist bedeutet und was eine Abwehr kosten würde.
Ein Foto der Abmahnung genügt.
Die Einschätzung kommt vom Anwalt. Ihre Unterlagen sehen nur wir, um den passenden Anwalt zu finden, und dieser Anwalt. Kommt kein Auftrag zustande, löschen wir sie nach 30 Tagen.
Kam sie per E-Mail? Einfach weiterleiten an einsenden@abmahnexperte.de
Häufige Fragen.
Ich habe das Bild schon gelöscht. Ist die Sache damit erledigt?
Nicht unbedingt. Verlangt wird Schadensersatz für die Zeit, in der das Bild online war. Ob und in welcher Höhe zu Recht, prüft der Anwalt.
Die Bildnutzung liegt schon Jahre zurück. Ist die Forderung dann verjährt?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die regelmäßige Verjährung beträgt 3 Jahre, daneben kann ein Restanspruch auf die Lizenzgebühr bis zu 10 Jahre nach der Nutzung bestehen. Ob das bei Ihnen zutrifft, prüft der Anwalt.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts. Möchten Sie den Anwalt danach beauftragen, nennt er Ihnen vorher den Preis. Sie entscheiden.
Mehr zum Thema.
Wer sonst wegen Fotos abmahnt und was gefordert wird.