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Filme, Serien, Spiele und Musik aus Tauschbörsen

Abmahnung wegen Filesharing?

Gefordert
Unterlassungserklärung und Geld, häufig drei- bis niedrig vierstellig je Werk
  • Anwalt aus unserem Netzwerk
  • Ersteinschätzung kostenlos
  • Preis für einen Auftrag vorab
  • Kein Konto nötig
  • Ihre Unterlagen sehen nur wir und der Anwalt

Kam es per E-Mail? Weiterleiten an einsenden@abmahnexperte.de

Erkennen Sie Ihr Schreiben?

Diese Merkmale haben Abmahnungen wegen Filesharing gemeinsam. Treffen sie auf Ihr Schreiben zu, sind Sie nicht allein.

  • Absender: eine Kanzlei für Rechteinhaber

    Am häufigsten Frommer Legal aus München, früher Waldorf Frommer, für Film- und Medienunternehmen wie Warner Bros., LEONINE oder Constantin Film. Wegen Computerspielen schreibt auch NIMROD Rechtsanwälte aus Berlin.

  • Vorwurf: ein Werk in einer Tauschbörse

    Ein Film, eine Serienfolge, ein Spiel oder Musik soll über Ihren Internetanschluss zum Herunterladen angeboten worden sein, etwa über BitTorrent. Genannt sind Datum, Uhrzeit und IP-Adresse.

  • Gefordert: Erklärung und Geld

    Eine Unterlassungserklärung, dazu Schadensersatz und Anwaltskosten. Nach Berichten häufig ein drei- bis niedriger vierstelliger Betrag je Werk, beim Kinofilm „Weapons“ zum Beispiel 948,80 €.

  • Frist: meist 5 bis 14 Tage

    Maßgeblich ist die Frist in Ihrem Schreiben. Notieren Sie sie sich gleich.

Passt? Schreiben hochladen

Warum der Brief an Sie geht.

Spezialisierte Firmen protokollieren in Tauschbörsen die IP-Adressen. Mit einem Beschluss des Landgerichts verlangt der Rechteinhaber vom Provider Name und Anschrift dazu (§ 101 UrhG). Abgemahnt wird deshalb, auf wen der Anschluss läuft.

Steht im Schreiben

Ihr Anschluss, Datum, Uhrzeit

meist belegt

Steht nicht darin

Wer damals online war

oft offen

Lebten weitere Personen im Haushalt oder nutzten Gäste das WLAN, kann das für die Frage, wer haftet, eine Rolle spielen. Was daraus für Sie folgt, ist eine Frage des Einzelfalls und einer der ersten Punkte, die der Anwalt prüft.

Was Sie jetzt tun.

Drei Schritte, in dieser Reihenfolge.

  1. 1

    Nichts unterschreiben, nichts zahlen.

    Die beigefügte Unterlassungserklärung ist vorformuliert und oft weiter gefasst als nötig. Wer sie unterschreibt, verspricht für jeden weiteren Verstoß eine Vertragsstrafe.

  2. 2

    Notieren, wer online sein konnte.

    Wer wohnte damals im Haushalt, wer kannte das WLAN-Passwort, wo waren Sie zur genannten Uhrzeit? Aufschreiben, solange die Erinnerung frisch ist, und das Schreiben mit allen Anlagen aufbewahren.

  3. 3

    Schreiben hochladen.

    Ein Anwalt, der genau solche Fälle bearbeitet, sagt Ihnen, ob die Forderung berechtigt ist, was die Frist bedeutet und was eine Abwehr kosten würde.

Wo der Anwalt ansetzt.

Eine Abmahnung ist eine Forderung, kein Urteil. Diese Punkte lassen sich bei Filesharing-Abmahnungen typischerweise prüfen.

Nicht reagieren

Schweigen beendet die Sache in aller Regel nicht. Der Rechteinhaber kann vor Gericht gehen, das kostet zusätzlich. Teils kommen noch Jahre später Zahlungsaufforderungen, etwa von Inkassounternehmen.

Ein Foto der Abmahnung genügt.

Die Einschätzung kommt vom Anwalt. Ihre Unterlagen sehen nur wir, um den passenden Anwalt zu finden, und dieser Anwalt. Kommt kein Auftrag zustande, löschen wir sie nach 30 Tagen.

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Abmahnung einsenden

Das Schreiben

Ein Rechtsanwalt meldet sich persönlich bei Ihnen. Die Ersteinschätzung ist kostenlos.

Häufige Fragen.

Ich habe nichts heruntergeladen. Warum bekomme ich das Schreiben?

Die Kanzlei kennt eine IP-Adresse und einen Zeitpunkt. Der Provider hat dazu Ihren Namen genannt, weil der Anschluss auf Sie läuft. Wer ihn zu der Zeit genutzt hat, steht damit noch nicht fest. Was das für Sie bedeutet, prüft der Anwalt.

Ich bin Privatperson. Kann ich das Schreiben trotzdem einsenden?

Ja. Ein Anwalt aus unserem Netzwerk bearbeitet auch Filesharing-Abmahnungen an Privatleute.

Muss ich die Unterlassungserklärung so unterschreiben, wie sie beiliegt?

Nein. Die vorformulierte Erklärung ist oft weiter gefasst, als der Vorwurf erfordert. Ob und in welcher Fassung eine Erklärung sinnvoll ist, sollte ein Anwalt für Ihren Fall entscheiden.

Gibt es eine Grenze für die Anwaltskosten?

Für Privatleute begrenzt § 97a Abs. 3 UrhG den Wert, aus dem sich die Anwaltskosten für die Unterlassung berechnen, in der Regel auf 1.000 €. Das gilt nicht, wenn Sie das Werk für ein Gewerbe oder eine selbstständige Arbeit genutzt haben oder schon zur Unterlassung verpflichtet sind. Für den Schadensersatz gilt die Grenze nicht.

Was passiert, wenn ich gar nicht reagiere?

Erledigt ist die Sache damit in aller Regel nicht. Der Rechteinhaber kann gerichtlich vorgehen, das verursacht zusätzliche Kosten. Teils kommen auch Jahre später noch Zahlungsaufforderungen.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts. Möchten Sie den Anwalt danach beauftragen, nennt er Ihnen vorher den Preis. Sie entscheiden.