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Newsletter, Tracking-Pixel und Werbe-E-Mails

Abmahnung von Cyfire erhalten?

Gefordert
Unterlassungserklärung und Kosten im mittleren dreistelligen Bereich, teils Auskunft und Schadensersatz
Vorwurf
Tracking im Newsletter ohne Einwilligung, teils Werbe-E-Mails ohne Nachweis
Jetzt
Nichts unterschreiben, nichts zahlen, Frist notieren.
  • Anwalt aus unserem Netzwerk
  • Ersteinschätzung kostenlos
  • Preis für einen Auftrag vorab
  • Kein Konto nötig
  • Ihre Unterlagen sehen nur wir und der Anwalt

Kam es per E-Mail? Weiterleiten an einsenden@abmahnexperte.de

Erkennen Sie Ihr Schreiben?

Diese Merkmale haben die Schreiben von Cyfire gemeinsam.

  • Absender: Cyfire Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

    Die Schreiben gehen an Unternehmen, Organisationen und Verwaltungen, nach Berichten auch an Online-Händler.

  • Vorwurf: Tracking im Newsletter

    Unsichtbare Pixel messen, wer eine Mail öffnet und auf Links klickt. Dafür fehle eine eigene Einwilligung. Den Versand selbst beanstanden die Schreiben oft nicht, wenn die Anmeldung belegt ist.

  • Auch: Einwilligung und Auskunft

    Gefragt wird nach Double-Opt-in-Nachweisen, nach Werbung an Bestandskunden und nach einer Auskunft über gespeicherte Daten (Art. 15 DSGVO).

  • Gefordert: Erklärung, Kosten, teils mehr

    Eine vorformulierte Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe und Anwaltskosten im mittleren dreistelligen Bereich, teils Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO.

Passt? Schreiben hochladen

Wo der Anwalt ansetzt.

Eine Abmahnung ist eine Forderung, kein Urteil. Diese Punkte lassen sich typischerweise prüfen.

Was Sie jetzt tun.

Drei Schritte, in dieser Reihenfolge.

  1. 1

    Nichts unterschreiben, nichts zahlen.

    Die beigefügte Unterlassungserklärung ist oft weiter gefasst als nötig. Wer sie unterschreibt, verspricht für jeden weiteren Verstoß eine Vertragsstrafe.

  2. 2

    Nachweise sichern.

    Anmeldedaten und Double-Opt-in-Protokolle, die Tracking-Einstellungen Ihres Newsletter-Programms und das Schreiben mit allen Anlagen aufbewahren.

  3. 3

    Schreiben hochladen.

    Ein Anwalt, der genau solche Fälle bearbeitet, sagt Ihnen, ob die Forderung berechtigt ist, was die Frist bedeutet und was eine Abwehr kosten würde.

Ein Foto der Abmahnung genügt.

Die Einschätzung kommt vom Anwalt. Ihre Unterlagen sehen nur wir, um den passenden Anwalt zu finden, und dieser Anwalt. Kommt kein Auftrag zustande, löschen wir sie nach 30 Tagen.

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Abmahnung einsenden

Das Schreiben

Ein Rechtsanwalt meldet sich persönlich bei Ihnen. Die Ersteinschätzung ist kostenlos.

Häufige Fragen.

Unser Newsletter hat ein Double-Opt-in. Warum bekommen wir das Schreiben?

Nach Berichten geht es dann oft um das Tracking: Öffnungen und Klicks zu messen, braucht nach Auffassung der Abmahnenden eine eigene Einwilligung. Ob das bei Ihnen zutrifft, prüft der Anwalt.

Muss ich die Unterlassungserklärung so unterschreiben, wie sie beiliegt?

Nein. Die vorformulierte Erklärung ist oft weiter gefasst, als der Vorwurf erfordert. Eine engere Fassung reicht oft aus. Die sollte ein Anwalt formulieren.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts. Möchten Sie den Anwalt danach beauftragen, nennt er Ihnen vorher den Preis. Sie entscheiden.

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