Newsletter, Tracking-Pixel und Werbe-E-Mails
Abmahnung von Cyfire erhalten?
- Gefordert
- Unterlassungserklärung und Kosten im mittleren dreistelligen Bereich, teils Auskunft und Schadensersatz
- Vorwurf
- Tracking im Newsletter ohne Einwilligung, teils Werbe-E-Mails ohne Nachweis
- Jetzt
- Nichts unterschreiben, nichts zahlen, Frist notieren.
- Anwalt aus unserem Netzwerk
- Ersteinschätzung kostenlos
- Preis für einen Auftrag vorab
- Kein Konto nötig
- Ihre Unterlagen sehen nur wir und der Anwalt
Kam es per E-Mail? Weiterleiten an einsenden@abmahnexperte.de
Erkennen Sie Ihr Schreiben?
Diese Merkmale haben die Schreiben von Cyfire gemeinsam.
Absender: Cyfire Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Die Schreiben gehen an Unternehmen, Organisationen und Verwaltungen, nach Berichten auch an Online-Händler.
Vorwurf: Tracking im Newsletter
Unsichtbare Pixel messen, wer eine Mail öffnet und auf Links klickt. Dafür fehle eine eigene Einwilligung. Den Versand selbst beanstanden die Schreiben oft nicht, wenn die Anmeldung belegt ist.
Auch: Einwilligung und Auskunft
Gefragt wird nach Double-Opt-in-Nachweisen, nach Werbung an Bestandskunden und nach einer Auskunft über gespeicherte Daten (Art. 15 DSGVO).
Gefordert: Erklärung, Kosten, teils mehr
Eine vorformulierte Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe und Anwaltskosten im mittleren dreistelligen Bereich, teils Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO.
Wo der Anwalt ansetzt.
Eine Abmahnung ist eine Forderung, kein Urteil. Diese Punkte lassen sich typischerweise prüfen.
Gab es eine Einwilligung?
Für den Newsletter und für das Messen von Öffnungen und Klicks? Das prüft der Anwalt anhand Ihrer Nachweise.
Gibt es einen konkreten Schaden?
Für Schadensersatz nach der DSGVO muss ein konkreter Schaden dargelegt werden (BGH, Urteil vom 28.01.2025, VI ZR 109/23).
Ist die Erklärung zu weit?
Eine engere, angepasste Fassung reicht oft aus.
Was gehört in die Auskunft?
Was eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO enthalten muss und was nicht, sagt der Anwalt.
Was Sie jetzt tun.
Drei Schritte, in dieser Reihenfolge.
- 1
Nichts unterschreiben, nichts zahlen.
Die beigefügte Unterlassungserklärung ist oft weiter gefasst als nötig. Wer sie unterschreibt, verspricht für jeden weiteren Verstoß eine Vertragsstrafe.
- 2
Nachweise sichern.
Anmeldedaten und Double-Opt-in-Protokolle, die Tracking-Einstellungen Ihres Newsletter-Programms und das Schreiben mit allen Anlagen aufbewahren.
- 3
Schreiben hochladen.
Ein Anwalt, der genau solche Fälle bearbeitet, sagt Ihnen, ob die Forderung berechtigt ist, was die Frist bedeutet und was eine Abwehr kosten würde.
Ein Foto der Abmahnung genügt.
Die Einschätzung kommt vom Anwalt. Ihre Unterlagen sehen nur wir, um den passenden Anwalt zu finden, und dieser Anwalt. Kommt kein Auftrag zustande, löschen wir sie nach 30 Tagen.
Kam sie per E-Mail? Einfach weiterleiten an einsenden@abmahnexperte.de
Häufige Fragen.
Unser Newsletter hat ein Double-Opt-in. Warum bekommen wir das Schreiben?
Nach Berichten geht es dann oft um das Tracking: Öffnungen und Klicks zu messen, braucht nach Auffassung der Abmahnenden eine eigene Einwilligung. Ob das bei Ihnen zutrifft, prüft der Anwalt.
Muss ich die Unterlassungserklärung so unterschreiben, wie sie beiliegt?
Nein. Die vorformulierte Erklärung ist oft weiter gefasst, als der Vorwurf erfordert. Eine engere Fassung reicht oft aus. Die sollte ein Anwalt formulieren.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts. Möchten Sie den Anwalt danach beauftragen, nennt er Ihnen vorher den Preis. Sie entscheiden.
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