Tickets auf Kleinanzeigen, eBay oder einer Ticketbörse
Abmahnung von Lentze Stopper erhalten?
- Gefordert
- Unterlassungserklärung und Kosten, teils Vertragsstrafe und Auskunft über den Käufer
- Vorwurf
- Tickets für ein Spiel oder Turnier im Internet angeboten, gegen die Ticket-Bedingungen des Vereins
- Jetzt
- Nichts unterschreiben, nichts zahlen, Frist notieren.
- Anwalt aus unserem Netzwerk
- Ersteinschätzung kostenlos
- Preis für einen Auftrag vorab
- Kein Konto nötig
- Ihre Unterlagen sehen nur wir und der Anwalt
Kam es per E-Mail? Weiterleiten an einsenden@abmahnexperte.de
Erkennen Sie Ihr Schreiben?
Diese Merkmale haben die Ticket-Abmahnungen von Lentze Stopper gemeinsam.
Absender: Lentze Stopper Rechtsanwälte aus München
Eine Kanzlei für Sportrecht. Sie mahnt im Auftrag von Vereinen und Verbänden ab, berichtet sind etwa der HSV, der FC Bayern, Bayer 04 Leverkusen, der 1. FC Köln, der SC Freiburg, RB Leipzig und der DFB.
Vorwurf: Tickets öffentlich angeboten
Auf Kleinanzeigen, eBay oder einer Ticketbörse. Die Ticket-Bedingungen vieler Vereine erlauben das nur über die eigene Börse, teils unabhängig vom Preis. Nach den Schreiben reicht schon das Angebot.
Gefordert: Erklärung und Geld
Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und die Anwaltskosten, teils eine Vertragsstrafe nach den Ticket-Bedingungen und Auskunft, an wen Sie verkauft haben. In bekannten Fällen meist einige Hundert Euro, bei einem großen Turnier rund 1.700 €.
Frist: im Schreiben genannt
Notieren Sie sie sofort. Bis dahin sollte klar sein, ob und was Sie unterschreiben.
Wo der Anwalt ansetzt.
Eine Abmahnung ist eine Forderung, kein Urteil. Diese Punkte lassen sich bei Ticket-Abmahnungen typischerweise prüfen.
Galten die Bedingungen?
Welche Fassung der Ticket-Bedingungen beim Kauf galt und ob sie wirksam vereinbart war, lässt sich prüfen.
Privat oder gewerblich?
Wer einzelne Karten privat weitergeben wollte, steht anders da als ein Händler. Davon hängt auch eine Vertragsstrafe ab.
Ist der Verstoß bewiesen?
Der Verein muss zeigen, dass gerade Sie das Angebot eingestellt haben. Daran ist ein Verein vor Gericht schon gescheitert.
Ist die Erklärung zu weit?
Die vorformulierte Erklärung gilt oft ohne zeitliche Grenze. Sie lässt sich auf das Nötige begrenzen.
Nicht reagieren
Ignorieren beendet die Sache in aller Regel nicht. Es kann zu weiteren Schreiben oder gerichtlichen Schritten führen.
Was Sie jetzt tun.
Drei Schritte, in dieser Reihenfolge.
- 1
Nichts unterschreiben, nichts zahlen.
Mit der mitgeschickten Unterlassungserklärung binden Sie sich lange. Eine angepasste Erklärung kann sinnvoller sein.
- 2
Belege sichern.
Kaufbestätigung der Tickets, die Anzeige, Nachrichten mit Interessenten, das Schreiben mit allen Anlagen. Die Anzeige zu löschen, erledigt die Sache nicht.
- 3
Schreiben hochladen.
Nicht selbst mit der Kanzlei verhandeln. Ein Anwalt, der genau solche Fälle bearbeitet, sagt Ihnen, ob die Forderung berechtigt ist und was eine Abwehr kosten würde.
Ein Foto der Abmahnung genügt.
Die Einschätzung kommt vom Anwalt. Ihre Unterlagen sehen nur wir, um den passenden Anwalt zu finden, und dieser Anwalt. Kommt kein Auftrag zustande, löschen wir sie nach 30 Tagen.
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Häufige Fragen.
Ich habe die Karten nur zum Originalpreis angeboten. Ist das trotzdem verboten?
Das hängt von den Bedingungen Ihres Vereins ab. Manche verbieten jedes öffentliche Angebot außerhalb der eigenen Ticketbörse, unabhängig vom Preis. Ob die Klausel wirksam ist und für Sie gilt, prüft der Anwalt.
Ich habe gar nicht verkauft, nur angeboten.
Nach den Schreiben reicht schon das Angebot. Ob das trägt, hängt von den Bedingungen und vom Einzelfall ab.
Was passiert, wenn ich die Erklärung unterschreibe?
Sie versprechen, es nicht wieder zu tun, oft ohne zeitliche Grenze. Bei einem neuen Verstoß kann eine Vertragsstrafe fällig werden. Deshalb erst prüfen lassen.
Mein Schreiben betrifft Fußball in einer Gaststätte.
Lentze Stopper schreibt auch im Auftrag von Sky an Wirte und Vereinsheime, die Spiele gezeigt haben. Auch dieses Schreiben können Sie hochladen.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts. Möchten Sie den Anwalt danach beauftragen, nennt er Ihnen vorher den Preis. Sie entscheiden.